Gefälligkeitskäufe sind in der 1. und auch in der 2.
Liga verboten.
Definition:
Wenn ein Mitspieler einen Hinweis darauf gegeben hat, ohne den Verkauf
eines Spielers seines Kaders mit einem negativen Kontostand in den
anstehenden Spieltag gehen zu werden UND/ODER ein Spieler an einen
anderen Mitspieler unter Marktwert verkauft wird, so liegt ein
Gefälligkeitskauf vor.
Regel:
->
Der
Verkäufer darf keine Angaben machen, dass
er ohne den Verkauf
nicht vor dem nächsten Spieltag wieder
auf
einen positiven Kontostand
kommt.
->
Grundsätzlich darf der Verkäufer keinen Spieler unter dem Marktwert
an
einen anderen Mitspieler verkaufen.
->
Sobald der Spieler nur einen kleinen Hinweis darauf gibt, dass er
diesen
Spieler
unbedingt vor dem anstehenden Spieltag
verkaufen muss um auf
einen positiven Kontostand zu kommen,
darf der zu
verkaufende
Spieler von anderen Mitspielern nicht
mehr gekauft werden. In diesem Fall
ist nur noch ein Verkauf an den
Computer möglich.
->
Falls
es trotz dieser Regel doch noch zu einem Verkauf kommt, wird der
Verkäufer als auch der
Käufer bestraft.
Als Strafe
wird sowohl für den Käufer als auch für den
Verkäufer
eine fixe Zahlung
i.H.v. 500.000 EUR fällig. Bei Spielern über
2,0 Mio EUR Marktwert werden des
weiteren 20 % des Marktwertes
für
Käufer/Verkäufer als Strafzahlung
fällig. Zusätzlich werden auch
die Prämien, die
Käufer und Verkäufer
am folgenden Spieltag
erzielen als Strafe wieder abgezogen.
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