Real Soccer League
  Gefälligkeitskäufe
 



Gefälligkeitskäufe sind in der 1. und auch in der 2. Liga verboten.

Definition:

Wenn ein Mitspieler einen Hinweis darauf gegeben hat, ohne den Verkauf eines Spielers seines Kaders mit einem negativen Kontostand in den anstehenden Spieltag gehen zu werden UND/ODER ein Spieler an einen anderen Mitspieler unter Marktwert verkauft wird, so liegt ein Gefälligkeitskauf vor.

Regel:                                    
         

-> Der Verkäufer darf keine Angaben machen, dass er ohne den Verkauf
      nicht vor dem nächsten Spieltag wieder auf einen positiven Kontostand
      kommt.

-> Grundsätzlich darf der Verkäufer keinen Spieler unter dem Marktwert an
      einen anderen Mitspieler verkaufen.

-> Sobald der Spieler nur einen kleinen Hinweis darauf gibt, dass er diesen
     Spieler unbedingt vor dem anstehenden Spieltag verkaufen muss um auf
     einen positiven Kontostand zu kommen, darf der zu verkaufende
     Spieler von anderen
Mitspielern nicht mehr gekauft werden. In diesem Fall
     ist nur noch ein Verkauf an den Computer möglich. 


-> Falls es trotz dieser Regel doch noch zu einem Verkauf kommt, wird der
     Verkäufer als auch der Käufer bestraft. 

     Als Strafe wird sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer
     eine fixe
Zahlung i.H.v. 500.000 EUR fällig. Bei Spielern über
     2,0 Mio EUR Marktwert
werden des weiteren 20 % des Marktwertes
     für Käufer/Verkäufer als
Strafzahlung fällig. Zusätzlich werden auch
     die Prämien, die Käufer und
Verkäufer am folgenden Spieltag
     erzielen als Strafe wieder abgezogen.
 
 
 
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